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Bitte erfragen Sie das aktuelle Stundenhonorar telefonisch. Der Erstbesuch ist in der Regel zeitintensiver als die Folgebehandlungen. Hier müssen Sie bis zu zwei Stunden einkalkulieren. Ein zeitlich und kostenmäßig einzuschätzender Rahmen wird selbstverständlich direkt nach erfolgter Erhebung der Krankengeschichte und Untersuchung transparent besprochen. Für Folgebehandlungen mit Akupunktur, osteopathischen Verfahren und ähnlichen nehme ich mir eine Stunde Zeit für Sie.
Gesetzlich versicherte Patienten haben die Möglichkeit, die Behandlungskosten gegebenenfalls als „außergewöhnliche Belastung“ beim Finanzamt geltend zu machen. Dafür erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) stammt noch aus dem Jahr 1985. Dementsprechend müssen zusatz-, bzw. auch privat versicherte Personen mit einem Selbstbehalt rechnen.
Zusatzversicherte Patienten erhalten je nach Vertragsabschluss eine Teilerstattung der Heilpraktikerkosten, sofern dies grundsätzlich im bestehenden Vertrag vorgesehen ist.
Privat versicherte Patienten bekommen, je nach Vertragsabschluss, bis zu einem Großteil meines Honorars erstattet. Teilweise werden die Kosten auch komplett übernommen.